Damit unterstützt der BDA ein neues Positionspapier*, das unter der Koordination der Ärztekammer Nordrhein mit Beteiligung von fast 30 medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden entstanden ist. Es kritisiert pauschale Einschränkungen und fordert individuelle Lösungen im Sinne einer modernen Arbeitskultur.
Ausgangspunkt: Gesetz brachte nicht die erhoffte Verbesserung
Viele Ärztinnen empfinden ihre Situation unter den geltenden Mutterschutzregelungen als unbefriedigend. Trotz grundsätzlicher Einsatzbereitschaft werden sie oft aus ihrem klinischen Alltag ausgeschlossen, weil rechtliche Unsicherheiten, pauschale Verbote und organisatorische Hürden dominieren. Das Gesetz von 2017 hat nach Auffassung vieler Betroffener nicht zu den erhofften Verbesserungen geführt – im Gegenteil: Die Einbindung ins Team wird häufig erschwert, psychische Belastungen nehmen zu.
Für Arbeitgeber wiederum stellen rechtliche Risiken sowie Fragen der Finanzierung von Ausfallzeiten eine große Hürde dar. Die Folge: Entscheidungen orientieren sich nicht immer an der tatsächlichen Gefährdung, sondern an der Sorge vor rechtlichen Konsequenzen.
Kernaussage des Positionspapiers ist daher: Mutterschutz darf kein Karrierehindernis sein. Schwangere und stillende Ärztinnen müssen geschützt, aber nicht entmündigt werden. Es braucht mehr Augenmaß, ärztliche Eigenverantwortung und individuelle Lösungen im Team.
Klare Forderungen für angepasste Arbeitsbedingungen und Eigenverantwortung
Das gemeinsame Positionspapier formuliert zentrale Forderungen für einen zukunftsfähigen Mutterschutz in der Medizin. Dies sind etwa:
- Risikobewertung statt Berufsverbot: Es braucht differenzierte Gefährdungsbeurteilungen anstelle pauschaler Tätigkeitsverbote. Der Schutz für Mutter und Kind soll durch angepasste Arbeitsbedingungen erreicht werden – nicht durch automatischen Ausschluss von Tätigkeiten.
- Individuelle Lösungen statt Standardvorgaben: Flexible Arbeitszeitmodelle und passgenaue Einsatzmöglichkeiten sollen eine Integration schwangerer Ärztinnen ins Team ermöglichen, statt sie auszugrenzen.
- Verantwortung der Arbeitgeber stärken – Politik in der Pflicht: Klinikleitungen und Arbeitgeber müssen stärker in die Pflicht genommen werden, kreative und pragmatische Lösungen unter Beachtung des Arbeitsschutzes zu ermöglichen. Gleichzeitig sind klare politische Rahmenbedingungen erforderlich, um eine diskriminierungsfreie Umsetzung des Mutterschutzgesetzes zu sichern.
- Ärztliche Selbstbestimmung respektieren: Schwangere Ärztinnen sollen mitentscheiden können, ob und wie sie tätig sein wollen – ohne Bevormundung oder Druck.
BDA bringt Expertise und Lösungen ein
Der BDA engagiert sich seit Jahren für mehr Handlungssicherheit im Mutterschutz. Erst kürzlich wurde auf BDA-Initiative im Ausschuss für Mutterschutz des Bundesfamilienministeriums eine Regelung zum Umgang mit volatilen Anästhetika beschlossen: Unter klar definierten Schutzmaßnahmen können Anästhesistinnen nun weiterhin im OP tätig sein – ein bedeutender Fortschritt.
2024 aktualisierte der BDA zudem die Positivliste ärztlicher Tätigkeit, die differenziert darstellt, welche Aufgaben unter dem Mutterschutzrecht möglich sind – inklusive notwendiger Schutzmaßnahmen.
Gemeinsames Ziel: Schutz durch Augenmaß statt Ausschluss
„Schwangere und stillende Ärztinnen möchten ihre Tätigkeit mit Stolz und Sicherheit fortführen – in einem Umfeld, das ihre individuellen Bedürfnisse ernst nimmt“, betont BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck. „Unser Ziel ist ein Mutterschutz, der schützt, aber nicht ausbremst.“ Der BDA werde sich weiterhin aktiv dafür einsetzen, dass die Forderungen aus dem Positionspapier in die Praxis umgesetzt und die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Sinne der Betroffenen weiterentwickelt werden.
Pressemeldung des BDA
April/Mai 2025
*An dem Positionspapier haben mitgewirkt:
- Ärztekammer Nordrhein KdöR
- Deutscher Ärztinnenbund e. V. (DÄB)
- Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e. V. (DEGAM)
- Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V. (DIVI)
- Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)
- Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie und angeborene Herzfehler e. V. (DGPK)
- Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e. V. (DGK)
- Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin e. V. (DGIIN)
- Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG)
- Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie e. V. (DGHO)
- Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. (DGOU)
- Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH)
- Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e. V. (DOG)
- Deutsche Röntgengesellschaft e. V. (DRG)
- Deutsche Gesellschaft für Urologie e. V. (DGU)
- Deutsche Dermatologische Gesellschaft e. V. (DDG)
- Deutsche Gesellschaft für klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin e. V. (DGKL)
- Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF)
- Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V. (DGHNO-KHC)
- Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI)
- Deutsche Gesellschaft für Neurologie e. V. (DGN)
- Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. (DGAUM)
- Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ)
- Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP)
- Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie (DGNC) und Berufsverband der Deutschen Neurochirurgie (BDNC)
- Deutsche Gesellschaft für psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG)
- Bündnis Junge Ärztinnen und Ärzte
- Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN)